Generalversammlung

Die Generalversammlung 2025 des FC Auenstein wird am Mittwoch 13. August 2025 im "Alten Schulhaus" (Hauptstrasse 15) durchgeführt.

 

Anträge an die Versammlung sind dem Vorstand per eingeschriebenem Brief bis spätestens 30 Tage vor der Versammlung begründet einzureichen (Stichtag: Montag, 14. Juli 2025).

 

Die Einladungen zur Generalversammlung müssen durch den Vorstand bis spätestens 29. Juli 2025 versendet werden.

 

Untenstehend sind entsprechende Dokumente einsehbar:

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Protokoll der Generalversammlung aus dem Jahr 2024
2024_FC Auenstein_Generalversammlung_Pro
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Jahresbericht des Präsidenten
2025_FC Auenstein_Jahresbericht_Präsiden
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Jahresbericht der Senioren
2025_FC Auenstein_Jahresbericht_Senioren
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Jahresbericht Juniorenabteilung
2025_FC Auenstein_Jahresbericht_Junioren
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Statuten aus dem Jahr 2022
2022_FC Auenstein_Statuten.pdf
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Angepasste Statuten gemäss Weisungen des SFV
2025_FC Auenstein_Statuten.pdf
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Grundlage für die Statutenanpassung (Auszug aus der Mail vom 02. Juli 2025 des SFV an alle Vereine)

 

Per 1. Januar 2024 (für Swiss Olympic), 1. Januar 2025 (nationale Verbände) und 1. Januar 2026 (insb. Vereine/Klubs) traten bzw. treten gestaffelt Anpassungen der Sportförderungsverordnung des Bundes (SpoFöVo) in Kraft, wonach Sportorganisationen (Verbände, Klubs, etc.), die direkt oder indirekt Finanzhilfen des Bundes (z.B. J+S-Gelder) erhalten, Massnahmen zum Schutz des fairen und sicheren Sports zu treffen haben, ansonsten ihnen die Finanzhilfen gekürzt oder gestrichen werden können. Zur Umsetzung der SpoFöVo hat Swiss Olympic einen sog. Branchenstandard für den Sport erarbeitet, der im Detail aufzeigt, welche Organisationen welche Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese Erwartungen sind also nicht neu, jedoch ab 1. Januar 2026 verbindlich auch von allen SFV-Klubs umzusetzen.

 

Entsprechende Informationen zum Branchenstandard und den Statutenanpassungen finden sich über den Link: